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   VG Berlin, 22.12.2021 - 14 L 617.21   

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https://dejure.org/2021,54142
VG Berlin, 22.12.2021 - 14 L 617.21 (https://dejure.org/2021,54142)
VG Berlin, Entscheidung vom 22.12.2021 - 14 L 617.21 (https://dejure.org/2021,54142)
VG Berlin, Entscheidung vom 22. Dezember 2021 - 14 L 617.21 (https://dejure.org/2021,54142)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vorlage des Impfausweises reicht bei 2-G aus: Impfnachweis in digital verifizierbarer ... - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.01.2010 - 8 C 19.09

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; konkret; streitig; Sperrwirkung;

    Auszug aus VG Berlin, 22.12.2021 - 14 L 617.21
    Das Feststellungsbegehren ist, soweit ein negativ feststellungsfähiges Rechtsverhältnis gegeben ist, auch nicht subsidiär (vgl. § 43 Abs. 2 VwGO), da der Antragsteller seine Rechte nicht durch Gestaltungs- oder Leistungsklage verfolgen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2010 - 8 C 19/09 -, juris Rn. 40).
  • BVerfG, 31.03.2020 - 1 BvR 712/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen Berliner Verordnung zur Eindämmung

    Auszug aus VG Berlin, 22.12.2021 - 14 L 617.21
    Im Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes kann er daher einen korrespondierenden Feststellungsantrag stellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. März 2020 - 1 BvR 712/20 -, juris Rn. 15 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2017 - 3 S 84.17

    (Kein) Familiennachzug syrischer Familienangehöriger im vorläufigen

    Auszug aus VG Berlin, 22.12.2021 - 14 L 617.21
    Wird, wie hier, die Vorwegnahme der Hauptsache begehrt, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und andernfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. u.a. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - OVG 3 S 84.17 - und - OVG 3 M 105.17 -, juris Rn. 2, und vom 28. April 2017 - OVG 3 S 23.17 u.a. -, juris Rn. 1; ferner: Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 123 Rn. 13 ff. m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 3 S 23.17

    Versagung der Erteilung eines Visums zwecks Familiennachzugs im vorläufigen

    Auszug aus VG Berlin, 22.12.2021 - 14 L 617.21
    Wird, wie hier, die Vorwegnahme der Hauptsache begehrt, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und andernfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. u.a. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - OVG 3 S 84.17 - und - OVG 3 M 105.17 -, juris Rn. 2, und vom 28. April 2017 - OVG 3 S 23.17 u.a. -, juris Rn. 1; ferner: Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 123 Rn. 13 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 07.06.2021 - 1 BvR 1260/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VG Berlin, 22.12.2021 - 14 L 617.21
    Die Frage, ob im Bereich konkurrierender Gesetzgebung eine bundesrechtliche Vorschrift eine abschließende Regelung der Materie enthält und damit die Länderzuständigkeit zur Regelung dieser Frage vollständig verdrängt, ist sodann durch Auslegung der bundesrechtlichen Norm zu beantworten (vgl. etwa BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 07. Juni 2021 - 1 BvR 1260/21 -, juris Rn. 8).
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